Wie wird in Sachsen-Anhalt gewählt?

Am 6. September 2026 wird der Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt. Du hast zwei Stimmen, und die zweite entscheidet über die Mehrheit im Landtag.

Zwei Stimmen, zwei Aufgaben

Erststimme: eine Person
Du wählst eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus deinem Wahlkreis. Wer dort die meisten Erststimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Sachsen-Anhalt hat 41 Wahlkreise, also 41 solcher Direktmandate.
Zweitstimme: eine Partei
Du wählst die Landesliste einer Partei. Diese Stimme ist für die Sitzverteilung im Landtag maßgeblich, sie bestimmt also, wie stark jede Partei am Ende ist.

Wie aus Stimmen Sitze werden

Der Landtag hat mindestens 83 Sitze, davon 41 aus den Wahlkreisen. Die übrigen Sitze gehen über die Landeslisten. Die Verteilung folgt den Zweitstimmen, berechnet nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.

In den Landtag kommt nur, wer mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht. Eine Grundmandatsklausel gibt es in Sachsen-Anhalt nicht: anders als bei der Bundestagswahl helfen gewonnene Wahlkreise nicht dabei, die 5 Prozent zu ersetzen.

Warum der Landtag größer werden kann

Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, darf sie diese Sitze behalten. Damit das Kräfteverhältnis wieder stimmt, bekommen die anderen Parteien Ausgleichssitze, und der Landtag wächst über 83 Sitze hinaus. Der Ausgleich wird schrittweise berechnet und muss am Ende nicht vollständig sein, ein kleiner Rest an Mehrsitzen kann bleiben. Wie groß der Landtag wird, steht erst nach der Wahl fest. Zur Einordnung: der 2021 gewählte Landtag kam auf 97 Sitze.

Drei verbreitete Irrtümer

„Die Erststimme ist die wichtigere.“
Nein. Die Erststimme entscheidet, wer deinen Wahlkreis vertritt. Über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag entscheidet die Zweitstimme.
„Eine kleine Partei zu wählen ist verschenkt.“
Das stimmt nur, wenn die Partei unter 5 Prozent bleibt. In Sachsen-Anhalt zählt diese Hürde strenger als im Bund, weil gewonnene Wahlkreise sie hier nicht ersetzen können.
„Der Landtag hat immer 83 Sitze.“
83 ist die Mindestzahl, keine Obergrenze. Durch Mehr- und Ausgleichssitze wird er in der Regel größer.

Wer wählen darf

Wählen darf, wer alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (spätestens am 6. September 2008 geboren)
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gemeldet (spätestens seit dem 6. Juni 2026)
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen kannst du im Regelfall bis Freitag, 4. September 2026, 15 Uhr beantragen.

  • Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr vorliegen, später eintreffende Briefe zählen nicht.
  • Wer per Post zurückschickt, sollte das bis spätestens Donnerstag, 3. September 2026, tun.
Belege: Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG), § 1 Abs. 1 (Zahl der Abgeordneten), § 10 Abs. 1 (41 Wahlkreise), § 35 Abs. 3 und 5 (Fünfprozenthürde und Sitzverteilung); Terminkalender der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl am 6. September 2026 (Fristen für Wahlschein und Wahlberechtigung, § 23 Abs. 4 LWO, §§ 2 und 6 LWG). Am Primärtext geprüft am 15. August 2026.